Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt und Stornogebühren

Bei Stornierung Ihrer Anmeldung nach Zahlungseingang entstehen folgende Gebühren: bis 30 Tage vor Kursbeginn 20%, bis 15 Tage vor Beginn 40% und bis 3 Tage vor Beginn 80% des Rechnungsbetrages. Alle späteren Rücktritte können nicht erstattet werden, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. (Informationen zu einer Rücktrittsversicherung erhalten Sie z.B. bei der ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft, 089-62424-0 oder über www.elvia.de.

Rücktritt durch den Veranstalter

Ein Maßnahmenausfall kann von uns ausgesprochen werden. Dies ist in erster Linie dann der Fall, wenn eine Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl vorliegt oder wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen. Es besteht die Möglichkeit, auf andere Kurse, andere Termine oder Orte auszuweichen. Andernfalls erhalten Sie den von Ihnen gezahlten Betrag zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Vorzeitige Beendigung

Bei Maßnahmenabbruch durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter) wird der volle Teilnahmebeitrag einbehalten. Es bestehen keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

Versicherungen

Jump in! hat für die Kurse eine Unfall- und eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Bitte überprüfen Sie auch Ihre private Haftpflicht- und Unfallversicherung.

Erreichbarkeit der Eltern

Wir gehen davon aus, dass Sie unter der Telefonnummer, die bei der Anmeldung angegeben wurde, tagsüber während der Kurszeit erreichbar sind. Andernfalls geben Sie uns bitte bis eine Woche vor Kursbeginn eine entsprechende Telefonnummer bekannt.

Fotos, Filme und anderes Material

welches während der Camps entsteht, darf vom Veranstalter für eigene Werbezwecke genutzt werden. Durch die Anmeldung erkennen Teilnehmer und Eltern die Nutzung durch den Veranstalter bzw. Jump in! an.

Besonderheiten des Kindes

Wenn es bei Ihrem Kind medizinische oder andere Besonderheiten gibt, die wir beachten sollten (z.B. Wespen-Allergie), teilen Sie uns dieses bitte bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn schriftlich mit.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Formulierung am Nächsten kommt.

Gerichtstand ist Münster in Westfalen. Es gilt das deutsche Recht.